DIE BÜRGERGEMEINDE STECKBORN.
Im frühen Mittelalter nahmen Alemannen das Land der heutigen Politischen Gemeinde Steckborn in Besitz und bildete eine Dorf- und Marktgemeinschaft, die das gemeinsame Gut (Allmend) verwaltete. In der Anfangszeit stand die wirtschaftliche Kooperation im Mittelpunkt. Nach und nach kamen weitere Aufgaben hinzu: der Schutz vor Gefahren, Strassenbau, sowie die Fürsorge für Arme und Kranke.
Ab 1849 übernahm die Ortsgemeinde Steckborn diese Aufgaben schrittweise als Teil des modernen Staatswesens. Die Bedeutung der Bürgergemeinde verkleinerte sich dadurch immer mehr. Die letzte einschneidende Veränderung in der langen Geschichte der Bürgergemeinden trat im Jahre 1946 ein. Die Kompetenz zur Verleihung des Bürgerrechts wurde von der Bürgergemeinde an die Ortsgemeinde verschoben.
Die Bürgergemeinde ist heute eine öffentlich rechtliche Körperschaft, wie die Politische Gemeinde und die Schulgemeinden. Sie verwaltet und nutzt das Bürgergut mit dem Zweck, ihr Eigentum zum Nutzen der Öffentlichkeit zu pflegen und zu erhalten. In der Gemeindeordnung sind die Grundzüge der Organisation definiert.
Wer Bürger oder Bürgerin der Politischen Gemeinde Steckborn ist und hier wohnt, kann das Anteilsrecht der Bürgergemeinde Steckborn erwerben.